Absetzbarkeit von Spenden

Nutzen Sie dieses Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden
gemäß § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und holen Sie sich
Geld vom Finanzamt zurück.

Mein Vorteil


Wichtige Information zur steuerlichen Absetzbarkeit meiner Spenden

 

  1. Für Ihre Spenden tritt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr in Kraft. Das heißt, Sie können diese Spenden nicht selbst dem Finanzamt melden. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.
  2. Für die Meldung an das Finanzamt benötigen wir Ihren genauen Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift und auch Ihr Geburtsdatum.
  3. Füllen Sie dazu einfach das oben stehende Formular aus. Den Rest erledigen wir für Sie und Sie bekommen für die gemeldeten Spenden Geld vom Finanzamt zurück.
  4. Sie können sich auch jederzeit wieder vom Steuervorteil abmelden.

Kontakt


BARMHERZIGKEIT INTERNATIONAL

An den langen Lüssen 9/2/1
1190 Wien

Tel: +43 / 1 / 369 33 85

oder senden Sie uns ein E-Mail an office@barmherzigkeit.at.

DATENSICHERHEIT


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wodurch sie von Unbefugten nicht abgefangen werden können.